Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen

Ab 01.07.2026 fallen je nach Einsatz auch Kleintransporter, sogenannte LCV (Light Commercial Vehicle), mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t in den Geltungsbereich der EU-Tachographenverordnung und müssen daher mit einem digitalen Fahrtenschreiber der neuesten Version ausgerüstet werden, sofern diese Fahrzeuge auch international eingesetzt werden.

Das Mobilitätspaket I der EU trat bereits im August 2020 in Kraft. Durch dieses Paket wurden einige Rechtsvorschriften der EU geändert und erweitert. Von der Entsenderichtlinie über die Vorschriften zur Kabotage und zum Berufszugang des Kraftverkehrsunternehmers bis zu den Lenk- und Ruhezeiten und der Tachographenverordnung wurde das EU-Recht angepasst.

 

 


 

Das Fahrpersonalrecht ist komplex und viel Vorschriften daher oft schwer zu verstehen. Andererseits werden Verordnungen mangels Hintergrundwissen eben häufig auch falsch interpretiert. Eine Fehleinschätzung kann Sie als Unternehmer teuer zu stehen kommen. In der Regel kostet ein nicht vorhandener, aber vorgeschriebener Fahrtenschreiber 1.500 € Bußgeld – zzgl. bis zu 750,-€ für fehlende Nachweise der vorangegangenen 56 Tage! Im Ausland droht zusätzlich die Untersagung der Weiterfahrt.

Bei Fragen zum Mobilitätspaket I der EU, zu Umrüstungen Ihrer Fahrzeuge oder Fragen zum Fahrpersonalrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

PDF Download:

Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge

Die Umrüstung zum intelligenten Tachographen (V2) im Zeitverlauf

VDO Leitfaden für leichte Nutzfahrzeuge

 

Gesetzlicher Überblick Tachographenpflicht ab 01.07.2026

Betroffen sind:

  • Leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 t zulässiger Gesamtmasse
  • Fahrzeuge im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr
  • Kabotagefahrten innerhalb der EU

Pflichtbestandteile:

  • Intelligenter Tachograph der zweiten Version (G2V2)
  • Fahrerkarte und Unternehmenskarte
  • Regelmäßige Datenarchivierung
  • Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten
Ausnahmen:
  • Bestimmter Werkverkehr
  • Nicht-gewerbliche Transporte

Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und gezielte Kontrollen per DSRC-Fernauslesung.

 


 

 

Für Fuhrparkbetreiber

Für Werkstätten

 

Umrüstpflicht heißt Archivierungs- und Auslesepflicht

Ab Juli 2026 gelten neue Vorschriften für viele leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr. Neben der Nachrüstung eines digitalen Tachographen entstehen dadurch auch neue Pflichten zur Datenauslesung und Archivierung.

Die reine Umrüstung reicht daher nicht aus. Gefragt ist ein aktives und digitales Fuhrparkmanagement, das Fahrzeuge, Fahrer und gesetzliche Anforderungen zuverlässig im Blick behält.

Mit modernen Lösungen lassen sich:

Mit dem VDO Link steht eine praktische Lösung zur Verfügung, um Tachographendaten unkompliziert zu übertragen und gesetzeskonform zu archivieren – ideal auch für kleinere Fuhrparks und Transporter.

Wir unterstützen Sie bei:

Wer sich frühzeitig vorbereitet, vermeidet unnötigen Aufwand und schafft gleichzeitig die Grundlage für ein modernes und effizientes Fuhrparkmanagement.

Bei Fragen zur Umrüstung oder passenden Lösungen beraten wir Sie gerne persönlich.

 

Neue Tachographenpflicht: Jetzt Kunden professionell unterstützen

Ab 2026 müssen viele leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit digitalen Tachographen ausgestattet werden. Für Werkstätten entsteht dadurch zusätzlicher Beratungs- und Nachrüstbedarf bei bestehenden Kunden.

Wir unterstützen Sie dabei mit passenden Lösungen und technischem Know-how – von der ersten Beratung bis zur fertigen Nachrüstung.

Unsere Leistungen:

Mit dem VDO Link bieten wir zusätzlich eine einfache Lösung zur gesetzeskonformen Auslesung und Übertragung von Tachographendaten – ideal auch für leichte Nutzfahrzeuge und kleinere Fuhrparks.

So können Sie Ihren Kunden eine komplette, professionelle Lösung anbieten und gleichzeitig Ihr Serviceangebot erweitern.

Wenn Sie Unterstützung bei Nachrüstung, Technik oder Kundenberatung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Sie möchten wissen was Sie benötigen?

Sie möchten wissen ob Sie von der Umrüstungspflicht betroffen sind? Sie möchten ein Angebot, passend zu Ihrem Fahrzeug? 

 Kontaktformular

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Daten auslesen: Manuell oder vollautomatisch

Für viele Unternehmen stellt sich schnell die Frage: Wie kommen die Daten zuverlässig aus dem Fahrzeug ins Archiv?

VDO bietet dafür unterschiedliche Lösungen – je nach Flottengröße und gewünschtem Automatisierungsgrad.

VDO Link – Plug & Play für automatische Downloads

Besonders interessant für kleinere und mittlere Flotten: Der neue VDO Link wird direkt an den Tachographen angeschlossen und ermöglicht die automatische Übertragung der Tachographendaten – ohne festen Werkstatttermin oder aufwendige Telematikinstallation.

Damit lassen sich gesetzliche Downloadfristen zuverlässig einhalten und Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren.

Digitalisierung als Chance nutzen

Auch wenn die neuen Vorschriften zunächst nach zusätzlichem Aufwand klingen: Viele Unternehmen nutzen die Einführung der Tachographentechnik gleichzeitig zur Digitalisierung ihrer Flotte.

Automatische Datenübertragung, digitale Archivierung und moderne Flottenservices schaffen mehr Transparenz bei:

  • Arbeitszeiten
  • Fahrzeugstandorten
  • Tourenplanung
  • Verstoßmanagement
  • Dokumentation gegenüber Behörden und Kunden

Gerade Unternehmen mit mehreren Transportern profitieren langfristig von klaren Prozessen und weniger manueller Verwaltung.

 

 

 

 

Unsere Ansprechpartner im Vertriebsinnendienst:

Steinbrecher, Heike

Hannover

Telefon +49 (0)511 9666-142

steinbrecher@weinhoeppel.de

Langer, Katharina

Hannover

Telefon +49 (0)511 9666-141

langer@weinhoeppel.de

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen uch gerne jederzeit unter 0511-96660 zur Verfügung. Oder stellen Sie Ihre Fragen per Mail an info@weinhoeppel.de, wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

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