Ab 01.07.2026 fallen je nach Einsatz auch Kleintransporter, sogenannte LCV (Light Commercial Vehicle), mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t in den Geltungsbereich der EU-Tachographenverordnung und müssen daher mit einem digitalen Fahrtenschreiber der neuesten Version ausgerüstet werden, sofern diese Fahrzeuge auch international eingesetzt werden.
Das Mobilitätspaket I der EU trat bereits im August 2020 in Kraft. Durch dieses Paket wurden einige Rechtsvorschriften der EU geändert und erweitert. Von der Entsenderichtlinie über die Vorschriften zur Kabotage und zum Berufszugang des Kraftverkehrsunternehmers bis zu den Lenk- und Ruhezeiten und der Tachographenverordnung wurde das EU-Recht angepasst.
| Das Fahrpersonalrecht ist komplex und viel Vorschriften daher oft schwer zu verstehen. Andererseits werden Verordnungen mangels Hintergrundwissen eben häufig auch falsch interpretiert. Eine Fehleinschätzung kann Sie als Unternehmer teuer zu stehen kommen. In der Regel kostet ein nicht vorhandener, aber vorgeschriebener Fahrtenschreiber 1.500 € Bußgeld – zzgl. bis zu 750,-€ für fehlende Nachweise der vorangegangenen 56 Tage! Im Ausland droht zusätzlich die Untersagung der Weiterfahrt. Bei Fragen zum Mobilitätspaket I der EU, zu Umrüstungen Ihrer Fahrzeuge oder Fragen zum Fahrpersonalrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. PDF Download: Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge Die Umrüstung zum intelligenten Tachographen (V2) im Zeitverlauf VDO Leitfaden für leichte Nutzfahrzeuge
| Gesetzlicher Überblick Tachographenpflicht ab 01.07.2026Betroffen sind:
Pflichtbestandteile:
Ausnahmen:
Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und gezielte Kontrollen per DSRC-Fernauslesung. |
![]() | Daten auslesen: Manuell oder vollautomatischFür viele Unternehmen stellt sich schnell die Frage: Wie kommen die Daten zuverlässig aus dem Fahrzeug ins Archiv? VDO bietet dafür unterschiedliche Lösungen – je nach Flottengröße und gewünschtem Automatisierungsgrad. |
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VDO Link – Plug & Play für automatische DownloadsBesonders interessant für kleinere und mittlere Flotten: Der neue VDO Link wird direkt an den Tachographen angeschlossen und ermöglicht die automatische Übertragung der Tachographendaten – ohne festen Werkstatttermin oder aufwendige Telematikinstallation. Damit lassen sich gesetzliche Downloadfristen zuverlässig einhalten und Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. | Digitalisierung als Chance nutzenAuch wenn die neuen Vorschriften zunächst nach zusätzlichem Aufwand klingen: Viele Unternehmen nutzen die Einführung der Tachographentechnik gleichzeitig zur Digitalisierung ihrer Flotte. Automatische Datenübertragung, digitale Archivierung und moderne Flottenservices schaffen mehr Transparenz bei:
Gerade Unternehmen mit mehreren Transportern profitieren langfristig von klaren Prozessen und weniger manueller Verwaltung. |
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