DTCO 4.1: Die zweite Nachrüstungswelle rollt!

Nachdem die erste Umrüstpflicht für alle analogen und digitalen Tachographen abgeschlossen ist, steht nun die nächste Frist des EU-Mobilitätspakets bevor: Bis zum 19. August 2025 müssen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, mit einem intelligenten Tachographen Generation 2 Version 2 (G2V2, z. B. DTCO® 4.1) ausgestattet sein.

Wer ist betroffen?

Alle Flotten, die noch mit einem intelligenten Tachographen der ersten Generation unterwegs sind,  (z.B. VDO DTCO® 4.0 oder 4.0e installiert zwischen 2019-2023), müssen auf den neuen DTCO® 4.1 umrüsten, um weiterhin konform zu sein.

Drei gute Gründe, jetzt umzurüsten:

Werkstatt-Engpässe vermeiden: Mit zunehmender Nachfrage werden verfügbare Termine rar. Sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Termin.
Zeit und Kosten sparen: Kombinieren Sie die Umrüstung mit Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen §57b StVZO-Tachographen-Prüfung, um zusätzliche Werkstattbesuche und Kosten zu vermeiden.
Bußgelder und Strafen verhindern: Eine verspätete Nachrüstung kann teuer werden – Bußgelder von bis zu 1.500 € pro Verstoß in Deutschland und sogar 4.400 € in den Niederlanden drohen. Dank DSRC-RP-Fernkontrollen können Behörden Verstöße leichter erkennen.

 

Unsere Ansprechpartner im Vertriebsinnendienst:

Steinbrecher, Heike

Hannover

Telefon +49 (0)511 9666-142

steinbrecher@weinhoeppel.de

Langer, Katharina

Hannover

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