Vermeiden Sie Wartezeiten für Termine bei der Nachrüstung, denn alte analoge oder digitale Fahrtenschreiber der ersten Version müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen durch einen neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version ersetzt sein.