Der VDO DTCO 4.1 ist zugelassen

 

Kraftfahrt-Bundesamt erteilt Continental die Zulassung für den neuen intelligenten Tachographen

  • Ab dem 21. August 2023 muss in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen ein intelligenter Tachograph der zweiten Version verbaut sein
  • Gesetz für die Übergangsphase bis zur Einführung des authentifizierten Galileo- Positionssignals sorgt für Rechtssicherheit
  • Continental sieht DTCO 4.1 als Grundlage datenbasierter Services für die Logistik

                                      

Villingen-Schwenningen, 19. Juni 2023. Continental hat die Typenzulassung des KBA für den VDO DTCO 4.1 erhalten. Die durch das EU-Mobilitätspaket 1 vorgegebene Version des intelligenten Fahrtenschreibers bringt neue und teilweise veränderte Funktionen mit sich und liefert zuverlässige Daten für effizientere Kontrollen im internationalen Güterverkehr. „Wir freuen uns sehr, dass unser intelligenter Tachograph der zweiten Version pünktlich zum angepeilten Marktstart sämtliche nötigen Sicherheitszertifizierungen und die Typenzulassung erhalten hat“,sagt Dirk Gandras, der im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions die Entwicklung von Tachographen leitet. „Damit steht einer rechtzeitigen Auslieferung des intelligenten Tachographen der zweiten Version nichts mehr im Weg, bevor dieser ab dem 21. August 2023 in neu zugelassenen Nutzfahrzeugen verpflichtend wird.“

Mehr Sicherheit und Fairness auf Europas Straßen

Bessere Arbeitskonditionen, gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Sicherheit im Straßenverkehr – das sind die Ziele des EU-Mobilitätspakets 1, dessen Regelungen bereits sukzessive umgesetzt werden. Neben Veränderungen beim Thema Ruhezeit regelt das Mobilitätspaket vor allem die Pflichten zum Nachweis von Kabotagefahrten und der Entsendung von Fahrpersonal. Um dies kontrollieren und durchsetzen zu können, kommt nun der neue intelligente Tachograph der zweiten Version zum Einsatz. Damit erhält der Tachograph zum ersten Mal in seiner mittlerweile hundertjährigen Geschichte vom Gesetzgeber weitere Kontrollfunktionen zugewiesen, die über die Erfassung von Arbeits- und Einsatzzeiten hinausgehen. Wie in der Durchführungsverordnung (EU 2021/1228) vorgesehen, sind ab dem 21. August 2023 neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit intelligenten Tachographen der zweiten Version auszurüsten. Bis August 2025 folgen Bestandsfahrzeuge, die grenzüberschreitend eingesetzt werden. Neu ist, dass Nutzfahrzeuge mit Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend fahren, ab Juli 2026 einen Tachographen benötigen. Continental empfiehlt, die Umrüstung im Zuge der vorgeschriebenen Tachographenprüfung durchzuführen, um Ausfallzeiten durch Aufenthalte in der Werkstatt zu reduzieren.

Technischer Ermöglicher für mehr Transparenz und neue datenbasierte Services

Eine der wichtigsten Aufgaben des neuen DTCO 4.1 ist die verbesserte Dokumentation von Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen. Hierfür werden die Fahrzeugposition und Grenzübertritte über ein GNSS-Modul (Globales Navigationssatellitensystem) automatisch erkannt und im Massenspeicher erfasst. Eine Bluetooth-Schnittstelle sorgt für mehr Konnektivität, sodass das Auslesen und Steuern des Tachographen über externe Geräte wie Smartphones problemlos möglich ist. Zudem ist der DTCO 4.1 schon heute geeignet für die neuen Fahrerkarten mit ihrer von 28 auf 56 Tage erweiterten Speicherkapazität, die Ende 2024 verpflichtend wird. Die Sicherheit der Daten gewährleistet das gesetzlich geforderte Sicherheitszertifikat gemäß ISO/IEC- 15408-Standard mit der Prüftiefe EAL 4+ (Evaluation Assurance Level). Der DTCO 4.1 verwendet schon heute die Daten des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo, welche in Zukunft ein weiteres Plus in Sachen Datensicherheit bieten werden. „Wir hatten gehofft, dass uns der Betreiber die Authentifizierung der Galileo-Positionsdaten schon zum Marktstart im August zur Verfügung stellen würde“, erklärt Matthias Kliché, Head of Legal Requirements im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions. „Weil das nicht möglich war, freuen wir uns, dass die Europäische Kommission durch die kürzlich verabschiedete Regulation (EU 2023/980) im Sinne aller Beteiligten für Rechtssicherheit in dieser Übergangsphase gesorgt hat.“ Bereits aus dem DTCO 4.0 bekannt ist die ITS-Schnittstelle (ITS = Intelligent Transportation Systems, Intelligente Verkehrssysteme), die für die neue Version der Fahrtenschreiber nun verpflichtend ist und mit der künftig viele weitere Anwendungsfälle möglich werden. Dank der Fähigkeit des Tachographen, Daten in vertrauenswürdige, sichere und eindeutig zuzuordnende Daten zu verwandeln, entstehen Chancen, die weit über gesetzliche und regulatorische Vorgaben hinausgehen und etwa auch datenbasierte Services umfassen, die den Betreibern von Nutzfahrzeugflotten die Arbeit erleichtern. Ein Beispiel hierfür ist die Integration von Maut- Serviceleistungen, die sogenannte Tachographenmaut, die Continental ab 2024 erstmals, gemeinsam mit dem Mautdienstleister Axxès, anbieten wird. Der Fantasie sind bei der Entwicklung solcher Services, bei denen der Tachograph die entscheidenden Daten liefert, keine Grenzen gesetzt: „Wir wollen, gemeinsam mit Entwicklungspartnern, Kunden und Start-ups, das volle Potenzial des Tachographen erschließen und die Servicelandschaft für Flotten und Fahrer weiter ausbauen“, sagt Dirk Gandras über die Zukunft des Tachographen.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter 0511-96660 zur Verfügung. Oder stellen Sie Ihre Fragen per Mail an info@weinhoeppel.de, wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. Fordern Sie unseren aktuellen "Leitfaden zum neuen EU-Mobilitätspaket I" an. Themen wie Compliance, ERRU-Strafenregister, Lenk- und Ruhezeiten, Cabotage, Entsenderichtlinien und nationale Arbeitszeit Richtlinien werden hier kompakt erklärt

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