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Berufskraffahrer Aus- und Weiterbildung (BKrFQG)

anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte gemäß § 7 Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz
Am 01.10.2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraftgetreten. Das BKrFQG besagt, dass alle Kraftfahrer, die LKW mit mehr als 3.5Tonnen Gesamtmasse und Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen, den entsprechendenFührerschein durch berufsspezifische Kenntnisse nachweisen müssen, (beachtenSie unser Infoblatt zur BKrFQG).
Neueinsteiger, die die entsprechende Führerscheinprüfung nach dem 10.09.2008bzw. 10.09.2009 abgelegt haben, müssen eine Grundqualifikation absolvieren undihre Kenntnisse in einer Prüfung vor der IHK nachweisen.
LKW- / Busfahrer die am 10.09.2008 / 10.09.2009 im Besitz einer entsprechendenFahrerlaubnis waren, müssen in Zukunft alle 5 Jahre die Teilnahme an 35 StundenWeiterbildung nachweisen. Diese Weiterbildungen werden im Führerschein mit derKennziffer 95 eingetragen. Diese Eintragung muss spätestens 2013 / 2014 erfolgen.Das BKrFQG schreibt 5 Bausteine / Module von je 7 Zeitstunden vor.
Inhalte der 5 Module:
- Fahrsicherheit und Sicherheitstechnik
- Ladungssicherung
- Wirtschaftliches Fahren
- Sozialvorschriften und digitaler Tacho
- Gesetze im Güterkraftverkehr, Schaltstelle Fahrer

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